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Informationen zur Schulanmeldung und zur Flexibilisierung des Einschulungstermins

Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.
Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt erhalten.

Flexibilisierung des Einschulungstermins

Für Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.

 

Für Eltern aus der Gemeinde Holle, deren Kinder schulpflichtig werden, findet ein

Informationsabend am 4. Mai um 18:30 Uhr im Musikraum statt.

Zudem werden Sie gebeten, anschließend zu dem schriftlich mitgeteilten Termin mit Ihrem Kind zur Anmeldung in die Schule zu kommen. 

 

Weitere Informationen zur Verschiebung der Einschulung um ein Jahr finden Sie hier